Ratenzahlung - So können Sie sich Ihre Ausbildung leisten!
Karrierepakete
Mit der Buchung eines Karrierepakets können Sie bares Geld sparen. Deswegen sollten Sie nicht einen Kurs nach dem anderen buchen, sondern gleich eine komplette Ausbildungsschiene. Wir beraten Sie gerne! Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung Ihrer Ausbildung. Mit dem Angebot der Ratenzahlung ermöglichen wir Ihnen eine bequeme Finanzierung Ihrer Ausbildung. So können Sie Ihre Karrierepläne zügig umsetzen. (Ratenzahlungsvereinbarungen laut §9 AGB)
Möglichkeiten der Ratenzahlung
- ab 400,00 € zzgl. MwSt. in 2 Raten
- ab 600,00 € zzgl. MwSt. in 4 Raten
- ab 800,00 € zzgl. MwSt. in 6 Raten
- ab 1.000,00 € zzgl. MwSt. in 12-48 Raten
Keine Zinsen
Bei Inanspruchnahme der Ratenzahlung erheben wir keine Zinsen und Gebühren.
Preise
Die ausgewiesenen Preise sind unverbindlich. Preisänderungen behalten wir uns vor.
Fälligkeit der Raten
Der Vertragspartner ist zur Vorleistung verpflichtet. Nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner wird die erste Rate am darauffolgenden ersten Kalendertag eines Monats fällig (Beispiel: Zugang der Rechnung am 2.2.2020 beim Vertragspartner, Fälligkeit der ersten Rate am 01.03.2020). Jede weitere Rate ist jeweils zu jedem folgenden ersten Kalendertag eines Monats fällig.
Eine Ratenzahlung kann nur gewährt werden, wenn der Vertragspartner SAFS & BETA ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Raten erteilt. Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann ein Einzug aus Gründen, die nicht von SAFS & BETA zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich Verzugszinsen. Kommt der Vertragspartner mit einer Rate in Rückstand, nachdem er seitens SAFS & BETA unter Hinweis auf eine andernfalls eintretende Gesamtfälligkeit nochmals mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wurde, so wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Umbuchung eines Kurses durch den Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, weniger als sechs Wochen vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt berührt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht. Eine Ratenzahlung auf Warenlieferungen ist ausgeschlossen.